Die finanziellen Leistungen sind in der Regel eine einmalige Leistung pro Kalenderjahr und Kind, maximal zwei Jahre in Folge.
Die Gesuche können von Erziehungsberechtigten oder von sozialen Institutionen eingereicht werden.
Für die Prüfung ist ausschliesslich das Antragsformular vom Chindernetz Kanton Bern zu verwenden und schriftlich mit den nötigen Unterlagen einzureichen.
Chindernetz Kanton Bern behält sich vor, die Höhe der Unterstützung selbst festzulegen sowie einzelne Sportarten und Aktivitäten von der Unterstützung auszuschliessen (z.B. Reiten/Golf, Schiesskurse, Extremkampfsportarten).
Jedes Gesuch wird sorgfältig geprüft und innert 5-6 Arbeitswochen beantwortet. Eine Ablehnung wird schriftlich begründet. Bitte beantragen Sie den Gotte-Göttibatze frühzeitig. Es werden keine nachträglichen Unterstützungen geleistet.
Die Entscheide sind definitiv, es wird keine weiterführende Korrespondenz geführt.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Institutionen, Vereine und Anbieter der Aktivitäten.
Ihre Kontaktperson
Eva M. Jutzi | 031 300 20 51 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.