(Bild: Schülerinnen und Schüler des Schulkreis Länggasse-Felsenau, Bern, 2018)
Kinder und Jugendliche brauchen Freunde und Bewegung. In Lager sammeln sie Erfahrungen und Erlebnisse für das ganze Leben.
Schullager stellen Familien teilweise vor finanzielle Herausforderungen. Der Gotte-Göttibatze unterstützt die Familien finanziell und kann einen grossen Anteil übernehmen. Wir von Chindernetz Kanton Bern, sind aber überzeugt, dass auch die Eltern einen Beitrag leisten müssen.
Als Lehrperson, als Schulleiterin oder Schulleiter kennen Sie die familiären Verhältnisse Ihrer SuS. Deshalb können Sie den Antrag für Lehrpersonen selbst ausfüllen und mit dem Einverständnis der Eltern bei uns einreichen.
Bei Fragen rund um den Gotte-Göttibatze oder eines unserer anderen Angebote kommen Sie auf uns zu. Wir helfen gerne weiter.
Wichtiges zu wissen
Die finanziellen Leistungen sind in der Regel eine einmalige Leistung pro Kalenderjahr und Kind, maximal zwei Jahre in Folge.
Die Gesuche können von Erziehungsberechtigten oder von sozialen Institutionen eingereicht werden.
Für die Prüfung ist ausschliesslich das Antragsformular für Lehrpersonen vom Chindernetz Kanton Bern zu verwenden.
Chindernetz Kanton Bern behält sich vor, die Höhe der Unterstützung selbst festzulegen sowie einzelne Aktivitäten von der Unterstützung auszuschliessen.
Jedes Gesuch wird sorgfältig geprüft und innert 5-6 Arbeitswochen beantwortet. Eine Ablehnung wird schriftlich begründet. Bitte beantragen Sie den Gotte-Göttibatze frühzeitig. Es werden keine nachträglichen Unterstützungen geleistet.
Die Entscheide sind definitiv, es wird keine weiterführende Korrespondenz geführt.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel direkt an die Institutionen, Vereine und Anbieter der Aktivitäten.